Neue Publikationen und Vorträge

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"Theorie der Nachhaltigkeit" erschienen

Bei Nomos ist „Theorie der Nachhaltigkeit: Rechtliche, ethische und politische Zugänge - am Beispiel von Klimawandel, Ressourcen-knappheit und Welthandel“ von Felix Ekardt erschienen mit einem eigenen, breiten Ansatz zu den Grundlagen von Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, zur Menschenrechtstheorie, zu den Ursachen fehlender Nachhaltigkeit und zu einer wirksamen Klima- und Ressourcenpolitik. Es ist die neu geschriebene Zweitauflage seiner Habilschrift. Summary und Bestellformular

Süddeutsche Zeitung, TAZ, Neue Zürcher Zeitung, Focus u.a.

Ein ganz anderes globales Klima-Konzept jenseits von Cancun und Kopenhagen, eine Kritik der Klima-Ökonomen (Stern u.a.) und eine Kritik des Setzens auf überwiegend freiwilliges Handeln von Unternehmen und Bürgern im Klimaschutz findet sich in drei aktuellen Tageszeitungs-Beiträgen hier sowie in einigen Beiträgen im Kontext von Durban, Cancun usw. unter dem Button Neue Publikationen.

Gerechtigkeit, Klimaökonomik-Kritik, Landnutzung und Klima, Phosphor

Sukzessive erscheinen jetzt (auch hier) eine Reihe von Studien für öffentliche Auftraggeber - meist englisch und deutsch in ähnlichen Versionen vorliegend - zu o.g. Klima- und Ressourcen-Themen, etwa hier und unter Neue Publikationen und Vorträge.

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Umweltgesetzbuch und landesrechtlicher Umweltschutz

Für Nachhaltigkeitsstrategien stellt sich die Frage danach, was trotz vielerlei Argumenten für europäische und globale Lösungen etwa auf Bundes- oder Landesebene dann doch noch unternommen werden kann und muss. Dies hat die Forschungsgruppe mehrfach untersucht. Ferner stellt sich die Frage nach dem Wert einer Zusammenführung verstreuter Nachhaltigkeitsansätze in einem einheitlichen Gesetzeswerk. Eine Kodifizierung des Umweltrechts – besser auf europäischer als auf nationaler Ebene – wäre aus vielen Gründen sinnvoll. Das zum wiederholten Male gescheiterte deutsche Umweltgesetzbuch war freilich eher ein Papiertiger. Investoren- und Bürgerfreundlichkeit, Rechtssicherheit, Vermeidung eines Standardwettlaufs, dadurch konsolidierter Umweltschutz hätten nämlich dreierlei verlangen: möglichst viele Vollregelungen; möglichst wenig Länderabweichungen von diesen Vollregelungen; Integration möglichst großer Umweltrechtsteile in ein Gesetz. Weder das UGB noch einige zuletzt anstelle des UGB geschaffene neue Wasser- und Naturschutzgesetze erreichen indes auch nur eines dieser drei Ziele. Die Frage „UGB oder nicht UGB“ hatte in Deutschland deshalb zuletzt nur periphere Umweltrelevanz.

Die UGB-Debatte ist in gewisser Weise charakteristisch für die deutsche (und europäische) Umweltrechtsdebatte: Symbolische Fragen und rechtsinterpretative Einzelfragen erhalten viel Aufmerksamkeit, etwa aktuell das neue Naturschutz- und Wasserrecht, das anstelle des UGB erlassen wurde; oder zeitweilig die für ein UGB geplante (in ihren Wirkungen jedoch weit überschätzte) integrierte Vorhabengenehmigung für Industrieanlagen. Die grundsätzliche Frage nach den Zielen sowie die Frage, wieviel von den umweltrechtlichen Normen im Vollzug real übrigbleibt, geraten demgegenüber allzu sehr in den Hintergrund.

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